Gehegemindestgrößen für KleintiereLeider bietet der Handel fast ausschließlich Gehege und Käfige für Kleintiere an, welche zu klein und ungeeignet für die angegebenen Tierarten sind. Die hier angegebenen Mindestmaße für Kleintiergehege richten sich unter Anderem nach den Mindestrichtwerten der "Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz", sowie nach allgemeinen Angaben aus neuen Ratgebern und Größenangaben verschiedener Tierschutzorganisationen, sowie nach selbst errechneten Werten aufgrund von intensiver Tierbeobachtung.Der Käfig ist kein Aufbewahrungsort für ein Kleintier, er ist sein Lebensraum. Deshalb sollte ein Tier in seinem Käfig genug Platz vorfinden, damit es dort einen großen Teil seines natürichen Verhaltensspektrums ausleben kann. Das Mindestmaß ist das Maß, welches mindestens einzuhalten ist, damit das Tier dort sein spezifisches Verhaltensspektrum ausleben kann. Diese Mindestgrößen sind so angelegt, dass es für einen Halter durchaus möglich ist, diese zu realisieren und sie den Tieren zumindest ein Mindestmaß an Komfort bieten. Das Mindestmaß ist allerdings eher vergleichbar mit einer kleinen Sozialwohnung oder einem Minizimmerchen. Darin sollten die Tiere grundsätzlich nicht ausschließlich gehalten werden - viel Auslauf ist notwendig. Größere Gehege oder Käfige sind tiergerechter, kleinere Gehege sind grundsätzlich abzulehnen!
Käfiggrößen für ausgewachsene TiereDie Gehegegrößen sind immer in Breite x Tiefe x Höhe angegeben, der Gitterabstand ist für ausgewachsene Tiere angegeben, Jungtiere könnten sich dort evtl. durchquetschen.
Farbmäuse, ähnliche Mausarten (2 - 4 Tiere):
Mongolische Rennmäuse (2 Tiere):
Zwerghamster (Einzelhaltung):
Goldhamster (Einzelhaltung):
Farbratten (2 Tiere):
Meerschweinchen (2 Tiere):
Zwerkaninchen (2 Tiere):
Chinchillas (2 Tiere):
Degus (2 Tiere):
Lemminge (2 Tiere):
|